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Kosten

Die Behandlungskosten werden von Privat- und Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise - je nach abgeschlossenem Tarif - übernommen. Die Kostenübernahmen richten sich nach der GebüH von 1985.
Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler, haben aber die Möglichkeit, die Behandlungskosten als Sonderausgaben nach § 10 EStG in ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss der Termine in bar. Am Ende der Therapie wird auf Wunsch eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgestellt.
 
Meine Praxis ist eine Terminpraxis und auf die einzelnen Therapien mit den Patienten abgestimmt. Dadurch entstehen für Sie auch keine lästigen Wartezeiten. Meine Bitte daher an Sie: sagen Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, spätestens 48 Stunden vorher ab. Vielen Dank!

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